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Rechtliche Fallgestaltungen werden immer komplexer und komplizierter. Wegen der Vielzahl der Rechtsgebiete kann ein einzelner Rechtsanwalt jedoch nicht Experte auf jedem Gebiet sein.

Sie als Rechtssuchender haben unserer Meinung nach einen Anspruch darauf, durch jemanden beraten zu werden, der sich gerade auf "Ihr" Rechtsproblem spezialisiert hat.

Nach unserem Verständnis setzt die Spezialisierung die Qualifizierung zum Fachanwalt voraus. Dieser Titel wird von der Rechtsanwaltskammer nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen verliehen, die erheblich das Maß des Üblichen übersteigen müssen. Jeder Rechtsanwalts darf maximal 2 Fachanwaltstitel führen.

Unsere 7 Fachanwaltstitel entnehmen Sie bitte den nächsten Seiten.