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Willkommen auf unserer Homepage
Rechtliche Fallgestaltungen werden
immer komplexer und komplizierter. Wegen der Vielzahl
der Rechtsgebiete kann ein einzelner Rechtsanwalt jedoch
nicht Experte auf jedem Gebiet sein.
Sie als Rechtssuchender haben unserer
Meinung nach einen Anspruch darauf, durch jemanden beraten
zu werden, der sich gerade auf "Ihr" Rechtsproblem spezialisiert
hat.
Nach unserem Verständnis setzt die
Spezialisierung die Qualifizierung zum Fachanwalt voraus.
Dieser Titel wird von der Rechtsanwaltskammer nur nach
Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer
Erfahrungen verliehen, die erheblich das Maß des Üblichen
übersteigen müssen. Jeder Rechtsanwalts darf maximal
2 Fachanwaltstitel führen.
Unsere 7 Fachanwaltstitel entnehmen
Sie bitte den nächsten Seiten.
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