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Bei allen strafrechtlichen Problemen hilft Ihnen Herr RA Franz Schlama, der sich seit über 25 Jahren intensiv mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt.
Das Rechtsgebiet ist für alle Betroffenen teilweise höchst unangenehm, es drohen als Folge
Die Beistandsleistung beginnt mit der Beratung des Betroffenen, Beschuldigten, Täters, aber auch eines Zeugen, eines Opfers oder eines Geschädigten im Ermittlungsverfahren. Die Beratung erfolgt zur Rechtslage, aber auch zum sinnvollen weiteren Verhalten. Es ist eine möglichst frühzeitige baldige Vertretung anzuraten. Soweit erforderlich schließt sich an die Beratung die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte an. Je nach Sachlage ist eine Stellungnahme gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht veranlasst, es erfolgt eine Prüfung der Anklage bzw. des Strafbefehls. Weiterhin vertritt Sie Herr RA Schlama in der Hauptverhandlung, in der Berufung oder der Revision bis hin zur Strafvollstreckung.
Herr Rechtsanwalt Schlama vertritt Sie nicht nur als Wahlverteidiger, sondern steht Ihnen auch als Pflichtverteidiger, als Vertreter bei einer Nebenklage oder als Opferanwalt zur Verfügung.