Das Referat Wohnungseigentumsrecht wird durch Herrn Rechtsanwalt Matthias Haberl betreut, der über eine langjährige Berufserfahrung verfügt und seinen Tätigkeitsschwerpunkte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat.
Aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit des Wohnungseigentumsrechts ist oftmals eine Durchsetzung der Rechte des einzelnen Wohnungseigentümers nur mit anwaltlicher Hilfe möglich. Rechtsanwalt Haberl steht Ihnen bei Bedarf für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem das weitere Vorgehen besprochen werden kann.