Das familienrechtliche Referat wird durch Frau Rechtsanwältin Spitzner als Fachanwältin für Familienrecht geführt.
Die Vertretung erfolgt in allen Verfahrensstadien, außergerichtlich z.B. bei der Beratung zu einem Ehevertrag oder der Geltendmachung von Unterhalt. In gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Spitzner z.B. im Rahmen der Scheidung einer Ehe, dem damit einhergehenden Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie zum Sorgerecht.