Lochmüller & Kollegen PartGmbB
Beck | Haberl | Spitzner

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Forderungsbeitreibung / Inkasso

Die Kanzlei Lochmüller & Kollegen verfügt über eine eigene Abteilung für Inkasso und Forderungsbeitreibung.

Unbezahlte Rechnungen können für kleine Unternehmen und Freiberufler schnell die Existenz bedrohen. Jeder Gläubiger sollte seine offenen Forderungen frühzeitig geltend machen. In der Kanzlei Lochmüller & Kollegen unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen Herr RA Beck.

Wir leiten das Mahnverfahren und ggf. die Zwangsvollstreckung ein. Es wird ein Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid erwirkt. Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, vertreten wir den Gläubiger im gerichtlichen Verfahren.

Gleichzeitig betreiben wir auch für Schuldner die Abwehr unberechtigter Forderungen und legen dementsprechend gegen unberechtigte Mahnbescheide Widerspruch bzw. gegen unberechtigte Vollstreckungsbescheide Einspruch ein.

Insbesondere vertreten wir Rechtssuchende im Forderungs- und im Inkassorecht in folgenden Themenkreisen:

  • Durchführung des Inkasso
  • Vornahme der Forderungsbeitreibung
  • Vornahme von Mahnungen
  • Geltendmachung von Verzugszinsen
  • Geltendmachung von Schadensersatz
  • Beantragung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
  • Einreichung einer Zahlungsklage bzw. Anspruchsbegründung
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen

Für die Durchführung des Inkassos fallen bei uns in der Regel die gesetzlichen Gebühren an. Oftmals liegen die Anwaltskosten unter den Gebühren, welche durch gewerbliche Inkassounternehmen verlangt werden.

Sollten Sie Fragen zur Durchführung von Inkasso haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Beck als Ansprechpartner zur Verfügung.