Herr Rechtsanwalt Matthias Haberl unterstützt Sie bei der Regulierung von Schäden nach einem Unfall sowie bei Problemen nach einen Fahrzeugkauf.
Der Schwerpunkt des Verkehrszivilrechts ist die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit den Problemkreisen:
- Fahrzeugschaden (Reparaturkosten, Totalschaden)
- Wertminderung
- Nutzungsentschädigung
- Mietwagen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfallschaden
- Haushaltsführungsschaden
Daneben erfolgt die Vertretung, wenn es um den Autokauf, um Mängel, um Gewährleistung und um Garantie geht.