Lochmüller & Kollegen
Beck | Haberl | Spitzner

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Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Matthias Haberl betreut. Herr Matthias Haberl kann in diesen Rechtsgebieten auf eine langjährige Erfahrung verweisen.

Die Vertretung erfolgt hierbei sowohl im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als auch im gerichtlichen Verfahren bzw. Strafbefehlsverfahren.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt die Vertretung sowohl in behördlichen Verfahren als auch im gegebenenfalls anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Die Vertretung erfolgt hierbei in sämtlichen Gebieten des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Im Strafrecht erfolgt die Vertretung z. B. bei Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten, Sexualstrafrecht, Vermögensdelikten (z. B. Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Sozialbetrug, etc.).

Ebenso erfolgt die Vertretung von Geschädigten und Opfern von Straftätern im Rahmen der Nebenklage oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen, wie z. B. Schmerzensgeld.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt die Vertretung im Zusammenhang mit Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten als auch sämtlicher sonstiger Bußgeldverfahren.

Hotline für Strafverteidigung: +49 (0)151 / 54701320