Im Kaufrecht werden Sie, je nachdem welchem Rechtsgebiet der Kauf zuzuordnen ist, durch Herrn Rechtsanwalt Faltenbacher oder Herrn Rechtsanwalt Beck betreut.
Eine Betreuung durch unsere Kanzlei erfolgt sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, weiter auch in den oftmals durchzuführenden selbstständigen Beweisverfahren.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung zur Sicherung von Rechten und damit zur Verbesserung der Rechtsstellung in nachfolgenden Prozessen unbedingt anzuraten ist.
Dies betrifft insbesondere bereits die Vertragsgestaltung von Kaufverträgen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können solche gerne in einem ersten Beratungsgespräch erörtert werden.