Lochmüller & Kollegen PartGmbB
Beck | Haberl | Spitzner

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Die Punktereform

Beliebt waren die Punkte nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem und das Verkehrszentralregister in Flensburg noch nie, aber man hatte sich daran gewöhnt. Peter Ramsauer hat uns noch ein neues Fahreignungs-Bewertungssystem und ein Fahreignungsregister beschert. Begründet hat er dies damit, dass das alte System so kompliziert geworden wäre, dass niemand mehr durchgeblickt hätte.

Das neue System soll angeblich einfacher, gerechter und transparenter sein.

Je nach "Schwere" gibt es im neuen System künftig ein bis drei Punkte, statt bisher bis zu sieben. Dafür wird die Fahrerlaubnis schon bei acht Punkten, statt bisher bei 18, entzogen.

  • Schwere Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts) geben künftig einen Punkt; nachdem es hierfür auch bisher nur einen Punkt gegeben hat, ist dies eine deutliche Verschärfung.
  • Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit vorgesehenem (!) Regelfahrverbot (z. B. Rotlichtverstoß länger als eine Sekunde) und eine Reihe von Straftaten (wie z. B. die fahrlässige Körperverletzung, wenn ein Fahrverbot angeordnet wird) geben künftig zwei Punkte.
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Trunkenheit im Verkehr) geben künftig drei Punkte.

Jede Tat und ihre Punkte verfallen künftig nach festen Tilgungsfristen:

  • Schwere Ordnungswidrigkeiten (ein Punkt): zweieinhalb Jahre.
  • Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten (zwei Punkte): fünf Jahre.
  • Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis (drei Punkte): zehn Jahre.

Neue Verstöße führen nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt.

Die bisherigen Punkte werden natürlich nicht erlassen, sondern zum 01.05.2014 umgerechnet wie folgt:

alter Punktestandneuer Punktestand

1 - 3

4 - 5

6 - 7

8 - 10

11 - 13

14 - 15

16 -17

mehr als 17

1

2

3

4

5

6

7

8

Bei vier bis fünf Punkten wird künftig ermahnt. Wer dann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann einen Punkt abbauen. Bei sechs bis sieben Punkten wird verwarnt, bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Bis Ende April gilt noch die alte Regelung, wonach bis zu einem Stand von acht Punkten durch den Besuch eines Aufbauseminars vier Punkte abgebaut werden können; diese Möglichkeit sollte der Eine oder Andere jetzt noch schnell nutzen. Im Einzelfall empfiehlt es sich, stets anwaltlichen Rat einzuholen.