Beispiel: der Konradshöhe-Mord in Weiden. Das Pärchen, das für den Tod eines Rentners verantwortlich war, hatte nach der Festnahme in Spanien auf dem Flug nach Deutschland ausgepackt. In Weiden - ausgestattet mit Pflichtverteidigern - sagten beide kein Wort mehr.
„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein faires Verfahren“, sagt Rechtsanwalt Franz Schlama, Vorsitzender des Weidener Anwaltsvereins. Es sei ständige Rede der Anwälte, dass es keinen Sinn mache, einen Pflichtverteidiger erst beizuordnen, „wenn sich der Beschuldigte bei der Polizei schon um Kopf und Kragen geredet hat“. In der Strafprozessordnung sei längst verankert, dass sich der Beschuldigte jederzeit einen Verteidiger bestellen kann. Nur sah die Praxis anders aus. „Mit Tricksen ist es jetzt vorbei“.
Die Änderung war nötig geworden, weil 2016 eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist. In Deutschland ist diese noch nicht umgesetzt, die Umsetzungsfrist lief aber zum 25. Mai 2019 ab. Damit tritt eine Anwendung ohne gesetzliche Grundlage in Kraft, aktuell auf der Basis eines Referentenentwurfs des Justizministeriums.