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Die Änderungen im neuen Bußgeldkatalog

Rasen und Falschparken wird deutlich teurer

Seit dem 09.11.2021 gilt für Verstöße im Straßenverkehr ein neuer Bußgeldkatalog. Wer zu schnell fährt, muss jetzt mit deutlich höheren Geldbußen rechnen als früher.

Der neue Bußgeldkatalog repariert die ursprüngliche Version der „StVO-Novelle 2020“ vom April 2020. Damals sollten verstärkt Fahrverbote verhängt werden, was von den Autofahrern und ihren Verbänden als unverhältnismäßig kritisiert wurde. Verkehrsminister Andreas Scheuer wollte daraufhin zurückrudern und die Fahrverbote wieder streichen. Es stellte sich aber heraus, dass die Verordnung wegen eines Formfehlers sowieso nichtig war. Erst im Oktober 2021 stimmte dann der Bundesrat einer überarbeiteten Fassung der Verordnung zu. Bei allen Fahrverboten hat sich nichts geändert. Jetzt sind aber viele Vergehen deutlich teurer geworden.

Die mit Abstand häufigste Verkehrssünde der Deutschen ist das zu schnelle Fahren. 2,8 Millionen Geschwindigkeitsverstöße registrierte das Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2020. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich die Bußgelder weitgehend verdoppelt, z. B. beim normalen Pkw ab 16 km/h bis 20 km/h von 35,00 € auf 70,00 € innerorts und von 30,00 € auf 60,00 € außerorts. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h bis 25 km/h kosten jetzt innerorts 115,00 € und außerorts 100,00 €; von 26 km/h bis 30 km/h Überschreitung kostet es innerorts 180,00 € und außerorts 150,00 €.

Innerorts gibt es – wie bisher – ab 31 km/h ein Monat Fahrverbot und ab 51 km/h zwei Monate, ab 61 km/h dann drei Monate. Außerorts gibt es ab 41 km/h einen Monat, ab 61 km/h zwei Monate und ab 71 km/h drei Monate Fahrverbot. Ein Fahrverbot droht auch dem, der innerhalb von zwölf Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist.

Einen Punkteeintrag gibt es ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung.

Auch die Geldbußen für Falschparken werden deutlich angehoben. Für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe können Geldbußen bis zu 110,00 € festgesetzt werden. Bei schwereren Verstößen – z. B. mit Behinderung oder Gefährdung - ist auch der Eintrag eines Punktes im Fahrerlaubnisregister vorgesehen. Das einfache Falschparken kostet nun 25,00 € statt 15,00 €.

Wer jetzt unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt, muss mit vergleichbaren Sanktionen wie für das Nichtbilden einer Rettungsgasse rechnen. Es drohen Bußgelder von 200,00 € bis 320,00 €, ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte im Fahrerlaubnisregister.

„Auto-Posing“, also das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren können jetzt mit einer Geldbuße bis zu 100,00 € belegt werden.

Lkw dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen; bei Verstößen kostet das 70,00 € und bringt einen Punkt im Fahrerlaubnisregister. Das unerlaubte Befahren eines Geh- oder Fahrradweges mit dem E-Scooter kostet künftig mindestens 55,00 €.